Die Aufklärung von Seitensprüngen ist eine der häufigsten Aufgaben eines Privatdetektivs und zählt somit zur beruflichen Routine. Diesbezüglich kann ein Detektiv Licht ins Dunkel bringen und die quälende Ungewissheit beenden. In manchen Fällen hat sich die Vermutung des vermeintlich Betrogenen zu dessen Glück nicht bewahrheitet. Sicherlich tut es aber auch weh, zu erfahren, dass der Partner ein außereheliches Verhältnis pflegt. Der Detektiv sorgt diesbezüglich im Interesse des Klienten für Klarheit, wodurch sich die Gestaltung der privaten Zukunft als sehr viel einfacher erweist.
Bei der Erbringung eines Untreuenachweises gehen die Privatdetektive ausgesprochen diskret vor. Sollte sich der schlimme Verdacht bewahrheitet haben, so erhält der Auftraggeber ausreichend Beweise und Belege, um diese gegebenenfalls bei einer späteren Scheidung rechtlich nutzen zu können. Allerdings dürfen hierfür nur legale Beweismittel herangezogen werden. Es ist den Privatdetektiven zum Beispiel gemäß der Paragrafen 201a und 201 des StGB gesetzlich untersagt, Bild- oder Filmmaterial von Personen zu erstellen, die sich in einem Wohnraum oder aber in einer Umkleidekabine befinden. Auch ist das Aufzeichnen sowie das Abhören von Gesprächen grundsätzlich verboten.
Des Weiteren kann eine Privatdetektei auch dann beauftragt werden, wenn die Vermutung besteht, dass der Ex-Partner Unterhalt kassiert, obwohl er bereits wieder in einer neuen Partnerschaft lebt oder einer geregelten Arbeit nachgeht. Eine Arbeitstätigkeit sowie das Zusammenleben in einer eheähnlichen Gemeinschaft hätten zur Folge, dass der Unterhaltsanspruch entweder ganz entfällt oder zumindest gekürzt wird. Daher kann sich in einem solchen Fall die Beauftragung eines Privatdetektivs letztendlich auch finanziell sehr lohnen.