Rechte von Detektiven

Was dürfen Detektive?

Beauftragt eine Privatperson oder ein Unternehmen einen Detektiv für Ermittlungen so kommt es zwischen der beauftragenden Partei und dem Privatermittler (Detektiv) zu einem Dienstvertrag gemäß dem Bundesgesetzbuch (BGB). Ein Dienstvertrag wird dabei nicht an einen seitens des Detektiv zu erbringenden Erfolg gekoppelt. Die Beauftragung des Detektivs stellt oft eine Alternative zum Einschalten der Polizei dar. In den meisten Fällen möchte die beauftragende Partei bewusst ohne rechtliche Organe vorgehen und vorher selbst Informationen über einen Sachverhalt sammeln.

Abgrenzung Detektiv und Kaufhausdetektiv

Privatdetektive gehören dem privaten Sicherheitsgewerbe an. Wobei ein Kaufhausdetektiv streng genommen kein „richtiger“ Detektiv ist, da er seine Kunden vor zukünftig entstehendem Übel schützt und daher zum Wach- und Sicherungsgewerbe zählt. Privatdetektive im Gegensatz beschaffen Informationen und ermitteln.

Rechte eines Detektivs

In einschlägigen TV-Serien zur Mittagszeit wird das Bild des heldenhaften Privatdetektivs gezeichnet, der im Rahmen von kuriosen Fällen die Wahrheit ans Licht bringt. Die Realität echter Detektive sieht allerdings anders aus: Aufwendige Recherchen für Wirtschaftsunternehmen (nicht wenig am PC), mühselige Ermittlungen für Anwälte, zermürbende Observierungen für misstrauische Ehepartner und so weiter. In jedem Fall muss der Auftrag dem Detektiv finanziell etwas bieten können. Private Aufträge mit einem sehr geringen Budget werden nicht alle Privatdetektive annehmen. Entgegen dem von den Medien gern konstruierten Bild des eisernen Privatermittlers, sind die Ermittlungen für Wirtschaftsunternehmen in den meisten Fällen bodenständiger als viele denken.

Doch wie weit dürfen Detektive bei ihren Ermittlungen gehen? Dürfen Privatdetektive rechtlich das gleiche wie die Polizei? Was darf ein Detektiv und was nicht?
Auch bei den Rechten von Privatdetektiven unterscheidet sich die Realität der Detektiv-Einsätze gehörig von der Vorstellung eines über dem Gesetz stehenden Nick Knatterton. Für die Arbeit der Detektive gelten in Wirklichkeit strenge Gesetze und Regelungen. Diese wurden von den deutschen Detektiv-Verbänden formuliert, anerkannt und festgehalten. Als Rechtsgrundlage für den Einsatz von Privatermittlern (Detektive) gelten die Gewerbeordnung, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Die Rechtsgrundlagen des Detektivberufs sind detailliert formuliert und beinhalten ebenfalls die rechtlichen Schranken der Tätigkeit sowie deren Eingriffsbefugnisse.

Die gesetzlichen Grundlagen des Detektiv-Berufs

Rechtlich gesehen übt ein Privatdetektiv kein öffentliches Amt aus. Daher stehen einem Detektiv keine hoheitlichen Befugnisse zu. Auch bei Ermittlungen ist ein Detektiv eine private Person. Damit hat ein privater Ermittler nicht die gleichen Rechte wie ein Polizist. Zudem darf er die Ermittlungen der Polizei in keiner Weise behindern oder gefährden. Ein Detektiv darf Ermittlungen bzw. Recherchen unter gleichzeitiger Achtung des geltenden Datenschutzes und Strafgesetzbuches anstellen. Besonders muss dabei auf die jeweiligen allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Personen geachtet werden, wie zum Beispiel:
• Die Grundrechte,
• das Recht auf informationelle Selbstbestimmung,
• die persönliche Ehre,
• die Privats- bzw. Intimsphäre
• das Recht am eigenen Bild und
• das Recht am gesprochenen Wort.

Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer, der sich sehr oft krank meldet, nur dann durch einen Detektiv überwachen lassen, wenn er dafür besondere Gründe hat. Ein solcher besonderer Grund könnte sein, dass dem Arbeitgeber erhebliche Verluste aufgrund der nicht erbrachten Arbeitsleistung entstehen. Bei allen Ermittlungen durch einen privaten Ermittler muss der Auftraggeber ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse an den Ermittlungen haben.

Ermittlungsbefugnisse von Detektiven

Bei den Ermittlungsbefugnissen unterscheidet man zwischen Beobachtungen, Durchsuchungen, Befragungen und den Einsatz technischer Hilfsmittel.
Beobachtungen: Eine Rolle spielen der Ort sowie das beobachtete Geschehen. Ein Detektiv darf niemanden, mit oder ohne technische Hilfsmittel, in seinem Haus oder seiner Wohnung beobachten. Bei Beobachtungen darf ebenfalls kein Hausfriedensbruch begangen werden. An abgelegenen Orten an den nicht mit einer Beobachtung durch Dritte zu rechnen ist, gilt die Überwachung des Detektivs auch als Eingriff in die Privatsphäre. Beobachtungen in der Öffentlichkeit dürfen hingegen vorgenommen werden. Beobachtungen in sogenannten Intimräumen (Toilette, Umkleide, etc.) sind verboten. Zusätzlich darf ein Detektiv keine Person beleidigen oder anderweitig herabsetzen.

Durchsuchungen: Bei Durchsuchungen gelten wieder die einschlägigen Strafgesetze. Es darf kein Hausfriedensbruch begangen werden. Persönliche Gegenstände wie Aktenkoffer, Jacken oder sogar Tagebücher können durchsucht werden. Die stellt keine Verletzung von Regeln dar. Es dürfen sogar Fotografien oder Kopien angefertigt werden. Sind Dokumente oder Dinge jedoch durch einen (technischen oder digitalen) Zugriffsschutz geschützt, darf das Dokument oder der Behälter nicht geöffnet werden. Dies regelt § 202 StGB. Dokumente, die offen in einem abgeschlossenen Raum liegen, sind nicht geschützt. Die Öffnung des Raumes wäre hier bereits verboten.

Befragungen: Bei Befragungen durch Detektive handelt es sich nie (auch nicht wenn es um eine Strafsache geht) um eine Vernehmung im strafprozessualen Sinne wie bei polizeilichen Ermittlungen. Ein Privatdetektiv darf sich dabei und auch zu keinem anderen Zeitpunkt als amtliche Person (Polizist, Kriminalinspektor) ausgeben.

Einsatz technischer Hilfsmittel: Aufnahmen wie Fotografien aus dem privaten Bereich sind als verbotener Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zu werten. Hinsichtlich der Zulässigkeit sind die spezifischen Aufnahmen im Einzelfall zu bewerten. Das Recht am eigenen Bild kommt in den meisten Fällen zum Tragen. Eine verdeckte Observierung mithilfe von Fotografien ist zulässig solange die es eine Maßnahme zum Schutze anderer höherer Interessen ist. Eine permanente Videoüberwachung ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Fotografien in Geschäftsräumen können eine Betriebsstörung sein und damit unzulässig sein. Audioaufnahmen von ganzen Gesprächen sind besonders heikel, da sie einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (genau: Das Recht am gesprochenen Wort.) darstellen. Unzulässig sind ebenfalls Aufzeichnungen durch Abhörgeräte wie beispielsweise das Anzapfen von Kommunikationsmitteln. Ein Telefongespräch darf beispielsweise durch einen Dritten live im Raum mitgehört werden und in einem späteren Gerichtsprozess als Zeugenaussage wiedergegeben werden. Das Anbringen von Abhörvorrichtungen wie Wanzen oder ähnliches ist in jedem Fall unzulässig. Observationen mithilfe von GPS-Geräten bzw. GPS-Technik sind nicht erlaubt.

Weitere Rechte von Privatdetektiven

• Ein Detektiv darf keine Verhaftungen durchführen. Er darf sein Recht auf eine vorrübergehende Festnahme in Abwesenheit der Polizei wahrnehmen, falls der Täter auf frischer Tat ertappt wurde, fluchtverdächtig ist oder seine Identität nicht festgestellt werden kann.
• Detektive unterliegen den gleichen Gesetzen zu Schusswaffen und anderen Waffen wie jede Privatperson auch.
• Das Abtasten eines Verdächtigen ist nicht gestattet.
• Körperverletzungen sind in keinem Fall erlaubt.
• Es darf nur von dem Notwehr-Recht Gebrauch gemacht werden.

Unsere Infografik enthält die wichtigsten Informationen zu den Rechten von Detektiven übersichtlich zusammengefasst:

PrivatdetektiveRechte

Kommentare (5) Schreibe einen Kommentar

  1. Ich werde im Auftrag von meiner Verlobten Beschatet und auch meine Kollegin. Es gibt Fotos von mir bei der Arbeit und sogar als ich Mittagspause und Feierabend hatte, bei einem Feierabend Bier. Wie kann ich dagegen Vorgehen? Ich finde es Krank von meiner Verlobten dass Sie so weit geht! Bitte so schnell wie möglich um Hilfe, da ich langsam Verfohlgigswahn bekomme!!!

    Antworten

  2. ich wurde von einem Detektiven beschattet obwohl gegenüber mir keinerlei fehlverhalten vorlag. Er sollte eine andere Person beschatten wie sich jetzt herausstellte. Ich wurde drei Tage beschattet kann ich hier gegen den Detektiven oder den Auftraggeber vorgehen

    Antworten

  3. Und was ist wenn ein Detektiv sich nicht an die Vereinbarungen der verdeckten Ermittlung hält? Sprich den Einsatz versaut weil er für die zu observierende Person sichtbar war obwohl der Detektiv das nicht durfte. Wer kommt für den Schaden auf?

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.