Detektiv für Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt

Egal ob es um eine Scheidung oder um die Klärung des Sorgerechts geht. Die Beauftragung eines Detektivs ist oft die beste Lösung. Zwar entstehen durch einen Detektiv auch kosten und es ist für viele Menschen nicht einfach mit ihrem Gewissen zu vereinbaren einen Privatdetektiv zu beauftragen, jedoch lohnen sich die Kosten in den meisten Fällen. Die durch den Privatermittler gewonnenen Beweise lassen sich vor Gericht verwenden und zeigen, dass die Überwindung des Gewissens Positives gebracht hat.
Auch im Falle einer Scheidung aufgrund von Fremdgehen bzw. Ehebruch lohnt sich das Einschalten eines Detektivbüros. Strafrechtlich sind ehewidrige Beziehungen nicht verfolgbar und auch Ehebruch ist kein harter Grund für eine Scheidung mehr. Zivilrechtlich sind sie jedoch nicht erlaubt. Der Hintergangene hat einen Anspruch die Wahrheit zu erfahren und Maßnahmen zur Aufklärung einzuleiten. Sollten diese Maßnahmen wie beispielsweise eine Observation durch einen Privatdetektiv erfolgreich sein, kann der oder die außenstehende Ehestörerin oder der untreue Gatte bzw. Gattin haften.

Unterhaltsansprüche

Man sollte sich generell während einer Scheidung auf möglichst viele Dinge einigen und schon im Vorfeld abklären und einen reibungslosen Ablauf der Scheidung zu erlangen. Der Aspekt sorgt dabei jedoch oft für Schlichtungsbedarf in deutschen Gerichtssälen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, sollte man nicht auf seine Ansprüche verzichten sondern die Beauftragung eines Anwalts oder Privatdetektivs in Erwägung ziehen.
Detektivkosten sind im Einzelfall erstattungsfähig. Sollte sich eine unterhaltsberechtigte Person in einer Lebensgemeinschaft, die einer Ehe ähnelt, befinden, kann der Unterhaltsanspruch ungültig sein. Der Auftraggeber hat in diesem Fall auch ein Recht auf Erstattung der Detektivkosten. Dies gilt auch wenn die Person eine berufliche Tätigkeit ausübt. Detektive können hierbei Beweise liefern, die vor Gericht verwendbar sind. Sollten ihre Verdachtsmomente berechtigt sein, können sich die Ergebnisse der Ermittlung auf die Höhe der Unterhaltszahlung auswirken oder ob überhaupt Unterhalt gezahlt werden muss.

Verwertbarkeit vor Gericht: Keine GPS-Überwachung!

Im Zuge eines Scheidungsprozesses kann die Aussage oder der Bericht eines Detektivs als Beweismittel entscheidend sein. Dabei kann sogar sein, dass der oder die LiebhaberIn für die Kosten des Detektivs aufkommen müssen. Die Detektivkosten müssen jedoch nur ersetzt werden, wenn die Affäre geheim stattfand bzw. von dem Ehepartner bestritten wurde. Aber Achtung: Bei Ermittlungen mithilfe von GPS-Sendern ist Vorsicht geboten! Diese Art der Überwachung darf von Detektiven nicht vorgenommen werden und ist nicht rechtskräftig. Auf GPS-Sender am Auto verzichtet ein erfahrener Detektiv ohnehin, da hierdurch die Beweise vor Gericht nicht mehr verwertbar sind.

Sorgerecht

Detektive übernehmen auch Ermittlungen im Streit um das Sorgerecht. Hier ist nicht entscheidend, ob das Sorgerecht schon zugesprochen wurde oder ob die Scheidung noch nicht abgeschlossen ist und die Frage des Sorgerechts noch nicht geklärt ist. Sollten Sie befürchten, dass die andere Partei ihrem Kind schadet oder einen negativen Einfluss auf das Kind hat, können Sie einen Privatermittler einschalten. Detektive überprüfen die jeweilige Person und ermitteln, ob eine ausreichende Betreuung und Beaufsichtigung gewährleistet sind. Sollten Kinder oder Jugendliche oft unbeaufsichtigt alleine daheim gelassen werden oder sonst vernachlässigt werden, handelt es sich um eine schwerwiegende Verfehlung, die durch die Beauftragung von Privatdetekteien aufgedeckt werden kann. Vor Gericht kann dann eine lückenlose Beweisführung erreicht werden die Einfluss auf das Sorgerecht haben kann. Als Beweise dienen hierbei der Berichts des Ermittlers und/oder die Aussage des Privatdetektivs.
Bei dem Recht der elterlichen Sorge handelt es sich um ein absolutes Recht im Sinne § 823 Absatz 1 BGB, was den Einsatz von Detektiven in Streitigkeiten um das Sorgerecht legitimiert. Dies gilt natürlich auch im Falle einer sogenannten Kindsentziehung. Also des bewussten Vorenthaltens (Verstecken) der Kinder vor der anderen Partei.

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