Es passiert gar nicht so selten, dass ein Schuldner mit dem geliehenen Geld plötzlich und spurlos verschwindet. Um seine Forderungen einklagen zu können, wird daher vom Gläubiger häufig ein Privatdetektiv beauftragt, der den Aufenthaltsort des entflohenen Schuldners ausfindig macht und diesbezüglich deutschland-, wenn nicht gar europaweit agiert. Bei dem Flüchtigen kann es sich einfach nur um einen Kumpel handeln, dem man sein Geld in wohlwollendem Vertrauen überlassen hat, oder aber auch um einen Geschäftspartner, in dessen Unternehmen gutgläubig investiert wurde. Verständlicherweise werden in einem solchen Fall gerichtliche Maßnahmen erwogen, was an und für sich auch empfohlen werden kann. Doch was soll man tun, wenn die zu verklagende Person schlichtweg unauffindbar ist?
Der Privatdetektiv sorgt dafür, dass der Schuldner sehr bald schon seinen Zahlungsverpflichtungen gesetzlich nachkommen muss. Die Suche nach dem Flüchtigen verläuft sehr unauffällig und diskret. Darüber hinaus ist es einem Detektiv auch möglich, den Verbleib des Geldes zu klären und festzustellen, ob und in welcher Höhe der geschuldete Betrag noch zur Verfügung steht und wo das verschwundene Geld geblieben ist. Außerdem kann mit Hilfe des Privatdetektivs auch ein vorsätzlicher Betrug aufgedeckt werden, so dass der Schuldige dem Gericht vorgestellt und somit seiner gerechten Strafe zugeführt werden kann.